Der Aufsichtsrat ist neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung eines der drei Organe der Gesellschaft.
Er kontrolliert, ob die Geschäftsführung dem Gesellschaftszweck entsprechend tätig ist, dass sie Gesetze, Regeln und Vorschriften einhält und ob sie wirtschaftlich handelt.
Daneben berät seit 2014 der sequa-Fachbeirat die Gesellschaft.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, davon 3 Vertreter der Gesellschafterin GIZ, je 2 Vertreter der Gesellschafter DIHK und ZDH und je 1 Vertreter der Gesellschafter BDA und BDI.
Die Gesellschafter DIHK und ZDH ernennen jeweils für eine Amtszeit von 3 Jahren die/den Vorsitzende/n des Aufsichtsrats im Wechsel. Die Gesellschafterin GIZ ernennt die/den stellvertretende/n Vorsitzenden.
Kein Mitglied des Aufsichtsrats erhält ein Sitzungsgeld oder eine Vergütung.
- Dr. Jan Glockauer
IHK Trier - Thorsten Schäfer-Gümbel (stellvertretender Vorsitzender)
GIZ, Eschborn/Bonn - Dr. Oliver Perschau
BDA, Berlin - Dr. Christof Riess
HWK Frankfurt-Rhein-Main - Holger Schwannecke
ZDH, Berlin - Dr. Elke Siehl
GIZ, Eschborn - Matthias Wachter
BDI, Berlin - Dr. Martin Wansleben (Vorsitzender)
DIHK, Berlin - Dr. Petra Warnecke
GIZ, Eschborn
sequa-Fachbeirat
Der Fachbeirat setzt sich aus erfahrenen, fachlich kompetenten Persönlichkeiten zusammen, die sequa oder/und einem Gesellschafter ideell verbunden sind. Dank ihrer Erfahrungen und Kenntnisse auf internationaler, unternehmerischer, politischer oder/und interdisziplinärer Ebene sind sie wertvolle Informationsquellen und Impulsgeber.
Die Mitglieder des sequa-Fachbeirats werden durch Beschluss des Aufsichtsrats ernannt.
Kein Mitglied des sequa-Fachbeirats erhält ein Sitzungsgeld oder eine Vergütung.
- Martin Fahling
IHK Reutlingen - Philip Madelung
GIZ, Eschborn - Dr. Ralf Meier
sequa, Bonn - Uwe Mirzwa
HWK Frankfurt-Rhein-Main - Michael Olma
ZDH, Berlin - Heiko Schwiderowski
DIHK, Berlin - Vanessa Wannicke
BDI, Berlin - Gebhard Weiss
sequa, Bonn